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   BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08   

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https://dejure.org/2009,15312
BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,15312)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2009 - III ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,15312)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2009 - III ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,15312)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarer Verweis eines Berufungsgerichts auf anderweitige ungewisse Bereicherungsansprüche

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzansprüche gegen nicht bestandskräftig restituierten Eigentümer

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 3; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 4; ; VermG § 7 Abs. 7; ; BGB § 670; ; BauGB § 177 Abs. 4; ; BauGB § 177 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarer Verweis eines Berufungsgerichts auf anderweitige ungewisse Bereicherungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08
    Zwar gibt es im Restitutionsverhältnis keinen allgemeinen Aufwendungsersatzanspruch entsprechend § 670 BGB, so dass gewöhnliche Betriebs- und Erhaltungskosten aus den (bis zum 30. Juni 1994 beim Verfügungsberechtigten verbleibenden) Mieteinnahmen zu bestreiten sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 136, 57, 65; 137, 183, 186).

    In vielen Fallgestaltungen hat die Rechtsprechung jedoch in erweiternder Auslegung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG einen Kostenerstattungsanspruch angenommen, etwa für alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die der Erfüllung einer Rechtspflicht im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a VermG dienen (vgl. Senatsurteile BGHZ 136, 57, 65 f; vom 17. Mai 2001 - III ZR 283/00 - VIZ 2001, 441, 443), bei der Durchführung von Maßnahmen, die von der Gemeinde nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und 5 BauGB finanziert werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 150, 237, 240 ff) und für außergewöhnliche Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswerts im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG (vgl. Senatsurteil vom 4. April 2002 - III ZR 4/01 - NJW 2002, 2242, 2245 unter 5.; insoweit ohne Abdruck in BGHZ 150, 237).

  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04

    Ersatz von Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Rechtsstellung

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08
    Diese Rechtsprechung ist durch die vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2005 (V ZR 153/04 - NJW-RR 2005, 887, 888 f = ZOV 2005, 157, 158 f) fortgeführt worden.
  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 130/98

    Amtspflichtverletzung im Restitutionsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08
    Der Kläger kann zwar nicht, wie das Berufungsgericht angenommen hat, auf Bereicherungsansprüche gegen die C. on J. M. C. G. als anderweitige Ersatzmöglichkeit verwiesen werden, weil solche Ansprüche angesichts der Ausgestaltung des Restitutionsverhältnisses im Vermögensgesetz zweifelhaft sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 143, 18, 30; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 195/04 - NJW-RR 2006, 733, 735 Rn. 22).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 195/04

    Belastung des Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08
    Der Kläger kann zwar nicht, wie das Berufungsgericht angenommen hat, auf Bereicherungsansprüche gegen die C. on J. M. C. G. als anderweitige Ersatzmöglichkeit verwiesen werden, weil solche Ansprüche angesichts der Ausgestaltung des Restitutionsverhältnisses im Vermögensgesetz zweifelhaft sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 143, 18, 30; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 195/04 - NJW-RR 2006, 733, 735 Rn. 22).
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 4/01

    Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten; Begriff der gewöhnlichen

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08
    In vielen Fallgestaltungen hat die Rechtsprechung jedoch in erweiternder Auslegung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG einen Kostenerstattungsanspruch angenommen, etwa für alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die der Erfüllung einer Rechtspflicht im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a VermG dienen (vgl. Senatsurteile BGHZ 136, 57, 65 f; vom 17. Mai 2001 - III ZR 283/00 - VIZ 2001, 441, 443), bei der Durchführung von Maßnahmen, die von der Gemeinde nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und 5 BauGB finanziert werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 150, 237, 240 ff) und für außergewöhnliche Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswerts im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG (vgl. Senatsurteil vom 4. April 2002 - III ZR 4/01 - NJW 2002, 2242, 2245 unter 5.; insoweit ohne Abdruck in BGHZ 150, 237).
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08
    Zwar gibt es im Restitutionsverhältnis keinen allgemeinen Aufwendungsersatzanspruch entsprechend § 670 BGB, so dass gewöhnliche Betriebs- und Erhaltungskosten aus den (bis zum 30. Juni 1994 beim Verfügungsberechtigten verbleibenden) Mieteinnahmen zu bestreiten sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 136, 57, 65; 137, 183, 186).
  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 283/00

    Erstattung von Modernisierungsaufwendungen

    Auszug aus BGH, 26.11.2009 - III ZR 316/08
    In vielen Fallgestaltungen hat die Rechtsprechung jedoch in erweiternder Auslegung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG einen Kostenerstattungsanspruch angenommen, etwa für alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die der Erfüllung einer Rechtspflicht im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a VermG dienen (vgl. Senatsurteile BGHZ 136, 57, 65 f; vom 17. Mai 2001 - III ZR 283/00 - VIZ 2001, 441, 443), bei der Durchführung von Maßnahmen, die von der Gemeinde nach Maßgabe des § 177 Abs. 4 und 5 BauGB finanziert werden (vgl. Senatsurteil BGHZ 150, 237, 240 ff) und für außergewöhnliche Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswerts im Sinn des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG (vgl. Senatsurteil vom 4. April 2002 - III ZR 4/01 - NJW 2002, 2242, 2245 unter 5.; insoweit ohne Abdruck in BGHZ 150, 237).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2012 - 5 U 162/09

    Anwaltshaftung: Nichtanfechtung eines eine Grundstücksrückgabe verfügenden

    Die Klägerin war nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 3 Satz 1, Alt. 3 VermG Verfügungsberechtigte, weil sie Eigentümerin der Grundstücke war (vgl. BGH ZOV 2010, 19, juris Rdnr. 4); § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG erschöpft sich in der Regelung der Fälligkeit.
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